- Definition
- Rechtlicher Rahmen für ein B2B-Partnerprogramm im DACH-Raum: Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht (UWG), Umsatzsteuer und ggf. Plattformsteuer-Transparenzgesetz (PStTG).
Schritt 1: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit jedem Partner
Sobald ein Partner personenbezogene Daten von Endkunden an den Anbieter weitergibt (Mail, Name, Telefonnummer), liegt eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Die AVV regelt Zwecke, Pflichten, technisch-organisatorische Maßnahmen und Subprozessoren. Standard-Vorlagen gibt es von BvD und GDD. Wichtig: jeder Partner unterzeichnet eine eigene AVV, idealerweise digital im Partner-Portal.
Schritt 2: Datenschutzerklärung anpassen
Die eigene Datenschutzerklärung muss benennen, dass Daten aus Partnervermittlungen verarbeitet werden, welche Rechtsgrundlage greift (in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO) und wer als Subprozessor mitarbeitet (z.B. das PRM-Tool). Ohne diesen Passus drohen Beanstandungen durch Datenschutzbehörden.
Schritt 3: UWG-Kennzeichnung bezahlter Empfehlungen
§ 5a UWG verpflichtet zur Kennzeichnung bezahlter Empfehlungen, wenn der wirtschaftliche Hintergrund für den Empfänger nicht erkennbar ist. In der Praxis: jede LinkedIn-Empfehlung, Mail-Empfehlung oder Newsletter-Werbung mit Provision muss als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden. Verstöße führen zu Abmahnungen, in der Regel im vierstelligen Bereich.
Berater empfehlen Tools auf LinkedIn ohne Kennzeichnung, weil sie die Provision für nebensächlich halten. UWG schert das nicht: Provision = Werbung = Kennzeichnung.
Schritt 4: USt.-Logik festlegen
Provisionen sind Vermittlungsleistungen und in der Regel mit 19% USt. abzurechnen. Drei Sonderfälle: Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weisen keine USt. aus und stellen Brutto-Rechnung. EU-B2B-Partner mit USt.-ID nutzen Reverse-Charge. Nicht-EU-Partner unterliegen nicht der deutschen USt.
Im Tool muss pro Partner hinterlegt sein, welche Kategorie gilt. Auszahlungen ohne diese Information führen regelmäßig zu Korrekturrechnungen.
| Partner-Typ | USt.-Ausweis | Was der Anbieter tun muss |
|---|---|---|
| Regelunternehmer DE | 19% USt. ausgewiesen | Vorsteuerabzug, Beleg sammeln |
| Kleinunternehmer DE | Keine USt., § 19-Hinweis | Brutto-Auszahlung, kein Vorsteuerabzug |
| EU-B2B mit USt.-ID | Reverse-Charge | Eigene USt.-Schuld, ZM-Meldung |
| Privatperson DE | Keine USt. | Behandlung als sonstige Leistung, ggf. Lohnsteuer prüfen |
Stand: Juni 2026. Bei Sonderfällen Steuerberater einbeziehen.
Schritt 5: PStTG abgrenzen
Das Plattformsteuer-Transparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der DAC7-Richtlinie) verpflichtet digitale Plattformen, Einkünfte ihrer Anbieter ans BZSt zu melden. Klassische B2B-Partnerprogramme sind keine Plattformen im Sinne des PStTG, weil sie eigene Leistungen über Partner vermitteln und nicht zwischen Dritten vermitteln. Die Abgrenzung sollte dokumentiert werden, damit bei einer BZSt-Anfrage schnell argumentiert werden kann.
referrion selbst hat diese Einordnung intern dokumentiert (Verweis: docs/legal/DAC7_PStTG_Einordnung.md) und teilt die Argumentation auf Anfrage mit Anbietern.
Schritt 6: Partnervertrag standardisieren
Ein guter Standard-Partnervertrag deckt fünf Punkte ab: Provisionsmodell und Auszahlungsfristen, Tracking- und Attributions-Regeln, IP-Schutz und Wettbewerbsverbot (nur falls relevant), Kündigungsmodalitäten und Klauseln zu Datenschutz/UWG. Einmal vom IT-Anwalt geprüft, kann der Vertrag im Portal digital unterzeichnet werden.
Schritt 7: Jährliches Review
Recht ändert sich. Jährlich einmal sollten AVV, Datenschutzerklärung, USt.-Klassen und PStTG-Einordnung gegengeprüft werden. Aufwand: ca. 2-4 Stunden, ggf. mit kurzer Anwalts-Rücksprache.
Häufige Fragen
Brauche ich eine AVV mit jedem einzelnen Partner?
Ja, sobald der Partner Endkunden-Daten weitergibt. Im Portal wird sie digital unterzeichnet, einmal pro Partner.
Was kostet die einmalige Rechtsprüfung?
1.500-3.500 EUR bei einer auf IT/Digitalrecht spezialisierten Kanzlei. Danach Standard-Verträge ohne weitere Kosten.
Gilt UWG-Kennzeichnung auch für Bestandskunden-Empfehlungen?
Ja. Sobald Provision fließt, ist die Empfehlung kennzeichnungspflichtig.
