Allgemeine Geschäftsbedingungen

der What's Next Ventures GmbH für die Nutzung der Plattform referrion.com

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Nutzer der Plattform (Anbieter und Partner).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der What's Next Ventures GmbH (nachfolgend „Referrion" oder „wir") und dem Nutzer (nachfolgend „Anbieter" oder „Partner", gemeinsam „Nutzer") über die Plattform referrion.com geschlossen werden.

(2) Referrion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Dies umfasst auch Mitarbeiter, die im Namen und Auftrag ihres Arbeitgebers handeln. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer oder im Auftrag eines Unternehmens handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist die:

What's Next Ventures GmbH
Freie-Vogel-Straße 369
44269 Dortmund
Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Dortmund, HRB 28046
Geschäftsführer: Sebastian Baake
USt-IdNr.: DE305546162
E-Mail: info@referrion.com

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Referrion ist eine Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) zur Verwaltung von Empfehlungs- und Partnerprogrammen im B2B-Bereich.

(2) Die Plattform ermöglicht es Anbietern, Empfehlungsprogramme zu erstellen und zu verwalten, sowie Partnern, Empfehlungen auszusprechen und dafür Provisionen zu erhalten.

(3) Referrion stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit. Referrion ist weder Partei der zwischen Anbietern und Partnern geschlossenen Provisionsvereinbarungen noch an der Abwicklung von Provisionszahlungen beteiligt.

§ 4 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto erfolgen.

(3) Referrion ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese AGB das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.

(4) Jeder Nutzer darf nur ein Konto anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

(5) Der Nutzer kann jederzeit die Löschung seines Kontos in den Kontoeinstellungen beantragen. Die Löschung erfolgt nach Bestätigung per E-Mail und Ablauf einer 30-tägigen Karenzfrist.

(6) Während der 30-tägigen Karenzfrist kann der Nutzer die Löschung widerrufen, indem er sich einloggt und die Löschung in den Einstellungen abbricht. Nach Ablauf der Frist werden alle Nutzerdaten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelungen in § 18 (Daten nach Vertragsende) gelten entsprechend.

§ 5 Nutzergenerierte Inhalte

(1) Nutzer können auf der Plattform eigene Inhalte erstellen, hochladen und veröffentlichen (z.B. Angebotsbeschreibungen, Profilbilder, Texte, Materialien). Für diese nutzergenerierten Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.

(2) Der Nutzer garantiert, dass seine Inhalte:

  • keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen;
  • nicht gegen geltendes Recht verstoßen;
  • keine falschen, irreführenden oder täuschenden Angaben enthalten;
  • keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder anderweitig anstößigen Inhalte darstellen;
  • nicht gegen Anti-Korruptionsvorschriften verstoßen oder zur Bestechung oder unlauteren Beeinflussung von Entscheidungsträgern geeignet sind.

(3) Referrion übernimmt keine Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte und prüft diese nicht vorab auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit.

(4) Der Nutzer räumt Referrion ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.

(5) Referrion ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, ohne dass hieraus Ansprüche des Nutzers entstehen.

§ 6 Freistellung

(1) Der Nutzer stellt Referrion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von durch den Nutzer eingestellten Inhalten, seiner Nutzung der Plattform oder eines Verstoßes gegen diese AGB geltend gemacht werden.

(2) Die Freistellung umfasst auch die Erstattung der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Referrion bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nach bestem Wissen zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Datenschutz

(1) Referrion verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung unter referrion.com/datenschutz geregelt.

(3) Bei der Vermittlung von Leads gelten folgende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten:

  • Der Partner ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Erhebung der Lead-Daten beim potenziellen Kunden;
  • Der Anbieter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Lead-Daten nach Übermittlung;
  • Referrion ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für die technische Übermittlung der Lead-Daten.

(4) Der Partner gewährleistet, dass er zur Erhebung und Weitergabe der Lead-Daten berechtigt ist und die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen.

(5) Der Partner stellt Referrion und den jeweiligen Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unrechtmäßigen Erhebung oder Weitergabe von Lead-Daten resultieren.

(6) Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist als Anlage zu diesen AGB unter referrion.com/avv einsehbar und wird mit Akzeptanz dieser AGB Bestandteil des Vertrages.

(7) Für Partner, die Lead-Daten übermitteln, gelten die datenschutzrechtlichen Pflichten aus §7 Abs. 3-5 entsprechend. Partner erkennen an, dass sie selbst datenschutzrechtlich Verantwortliche für die von ihnen erhobenen Lead-Daten sind und bestätigen mit Akzeptanz dieser AGB ebenfalls den AVV.

§ 8 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Logos, Texte und sonstige Inhalte, stehen ausschließlich Referrion zu.

(2) Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform.

(3) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Plattform oder ihrer Bestandteile über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus ist untersagt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Referrion haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Referrion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die maximale Haftung von Referrion gegenüber einem Anbieter ist auf die vom Anbieter in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt. Gegenüber Partnern ist die Haftung auf 1.000 EUR begrenzt.

(5) Referrion haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhalten anderer Nutzer, aus nutzergenerierten Inhalten oder aus Vereinbarungen zwischen Anbietern und Partnern entstehen.

(6) Referrion haftet nicht für die Qualität, Rechtmäßigkeit oder Verfügbarkeit von Angeboten, die von Anbietern auf der Plattform eingestellt werden.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Referrion bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform (Best Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt und in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt.

(3) Referrion haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen der Plattform aufgrund von technischen Problemen, Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder anderen Umständen außerhalb unserer Kontrolle.

§ 11 Änderungen der AGB

(1) Referrion behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

(2) Wesentliche Änderungen (insbesondere solche, die Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung betreffen) werden dem Nutzer per E-Mail oder durch Hinweis bei der Anmeldung mitgeteilt. Redaktionelle oder klarstellende Änderungen, die den Vertragsinhalt nicht wesentlich berühren, können ohne gesonderte Benachrichtigung vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit auf der Plattform einsehbar.

(3) Die weitere Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB. Widerspricht der Nutzer den Änderungen, kann er das Vertragsverhältnis kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 12a Streitschlichtungs-Ausschluss

(1) Referrion greift bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Partnern nicht ein. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten über:

  • Die Berechtigung, Höhe oder Auszahlung von Provisionsansprüchen;
  • Die Qualität oder Qualifikation von vermittelten Leads;
  • Die Bestätigung oder Ablehnung von Deals;
  • Die Auslegung von zwischen Anbieter und Partner getroffenen Vereinbarungen.

(2) Anbieter und Partner sind gehalten, etwaige Streitigkeiten direkt untereinander zu klären. Referrion übernimmt keine Vermittlungs-, Schlichtungs- oder Schiedsfunktion.

(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Streitigkeiten, die den Plattformbetrieb beeinträchtigen oder gegen die Grundsätze fairer Zusammenarbeit verstoßen, ist Referrion berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem oder beiden Beteiligten zu beenden.

§ 12b Hinweis zum Widerrufsrecht

(1) Referrion erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.

(2) Dies gilt sowohl für laufende Abonnementverträge als auch für einmalige Setup-Leistungen gemäß § 14b.

(3) Mit Abschluss des Vertrags wird das Vertragsverhältnis unmittelbar wirksam. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen gemäß § 17 möglich.

Teil B: Besondere Bestimmungen für Anbieter

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für Anbieter, die kostenpflichtige Leistungen von Referrion in Anspruch nehmen.

§ 13 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Anbieter gewählten Tarif (Starter, Growth oder Scale).

(2) Die aktuellen Tarife und enthaltenen Leistungen sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar. Die dort aufgeführten Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages.

(3) Referrion ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) Optionale einmalige Setup-Leistungen gemäß § 14b sind nicht im Standard-Leistungsumfang der Tarife enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

§ 13a Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Referrion kommt durch erfolgreiche Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zeitpunkt der erfolgreichen Zahlungsbestätigung durch Stripe.

(2) Der Anbieter erhält unmittelbar nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere den gewählten Tarif, die Vertragslaufzeit, den Zahlungsbetrag sowie einen Hinweis auf die geltenden AGB.

(3) Im Falle einer kostenlosen Testphase (sofern angeboten) kommt der kostenpflichtige Vertrag erst mit Ablauf der Testphase und erfolgreicher erster Zahlung zustande. Während der Testphase besteht noch kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis.

(4) Die Registrierung auf der Plattform allein begründet noch keinen Vertrag über die kostenpflichtigen Leistungen. Ein solcher Vertrag kommt erst nach Auswahl eines Tarifs und erfolgreicher Zahlung zustande.

§ 14 Preise und Zahlung

(1) Die aktuellen Preise sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar. Bei Angabe von Jahrespreisen bezieht sich der Preis auf eine jährliche Zahlungsweise.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.). Verfügbare Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Rechnungen werden automatisch von Stripe erstellt und an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse des Anbieters versendet. Der Anbieter ist verpflichtet, eine korrekte Rechnungsadresse und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

(4) Bei monatlicher Zahlungsweise ist das Entgelt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Bei jährlicher Zahlungsweise ist das gesamte Jahresentgelt im Voraus fällig.

(5) Referrion ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen. Der Anbieter hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ 14a Individuelle Angebote

(1) Auf Anfrage können individuelle Angebote erstellt werden, insbesondere für größere Unternehmen oder besondere Anforderungen.

(2) Individuelle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

(3) Mit Annahme eines individuellen Angebots (durch schriftliche Beauftragung oder Zahlung) gelten diese AGB, soweit das Angebot keine abweichenden Regelungen enthält.

(4) Die Mindestvertragslaufzeit gemäß § 17 gilt auch für Verträge auf Basis individueller Angebote, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart wurde.

§ 14b Einmalige Setup-Leistungen

(1) Zusätzlich zu den laufenden Abonnementgebühren bietet Referrion optionale einmalige Setup-Leistungen an (z.B. Onboarding Support, Done-For-You Setup, Partner Kickstart). Diese sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar.

(2) Setup-Leistungen sind einmalige Zahlungen und unabhängig vom monatlichen bzw. jährlichen Abonnement. Sie begründen keine wiederkehrenden Kosten.

(3) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website.

(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe vor Erbringung der Leistung.

(5) Da Referrion ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB leistet und die Setup-Leistungen digitale Dienstleistungen darstellen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

§ 15 Zahlungsverzug

(1) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen versucht der Zahlungsdienstleister automatisch, die Zahlung erneut durchzuführen.

(2) Schlägt die Zahlung wiederholt fehl, ist Referrion berechtigt, den Zugang zur Plattform einzuschränken oder zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Referrion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 16 Testphase (optional)

(1) Referrion kann auf Anfrage oder im Rahmen besonderer Aktionen eine kostenlose Testphase anbieten.

(2) Während einer etwaigen Testphase kann der Anbieter die Plattform im Umfang des gewählten Tarifs testen.

(3) Nach Ablauf der Testphase wird das kostenpflichtige Abonnement automatisch aktiviert, sofern der Anbieter nicht vorher kündigt. Hierauf wird bei Beginn einer Testphase ausdrücklich hingewiesen.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Vertragsschluss bzw. bei Nutzung einer Testphase mit deren Ende.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht gekündigt wird.

(3) Die Kündigung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erklärt werden. Bei einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen.

(4) Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal zur Aboverwaltung (bereitgestellt durch Stripe). Dieses ist erreichbar über „Abo & Rechnungen verwalten" in den Kontoeinstellungen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam.

§ 18 Daten nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Anbieter für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.

(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Anbieters unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtliche) bleiben unberührt.

§ 19 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass seine auf der Plattform eingestellten Angebote und Programme:

  • wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind;
  • alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllen;
  • keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Der Anbieter ist für die Einhaltung der mit seinen Partnern getroffenen Provisionsvereinbarungen selbst verantwortlich. Referrion übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, die Provisionen direkt an seine Partner auszuzahlen. Referrion ist an der Provisionsabwicklung nicht beteiligt.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, alle provisionsrelevanten Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere die Bestätigung oder Ablehnung von Deals sowie die Kommunikation mit Partnern über Provisionsansprüche. Die Dokumentation ist für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufzubewahren.

(6) Der Anbieter versichert, dass seine Angebote und Provisionsprogramme:

  • nicht gegen Anti-Korruptionsgesetze (insbesondere §§ 299, 299a, 299b StGB) verstoßen;
  • nicht dazu geeignet sind, unlautere Vorteile für Entscheidungsträger in Beschaffungsprozessen zu generieren;
  • keine Provisionen oder Vergütungen an Personen vorsehen, die zur Annahme solcher Zahlungen nicht berechtigt sind (z.B. Angestellte ohne Kenntnis des Arbeitgebers, Amtsträger, Ärzte im Rahmen von Verschreibungsentscheidungen);
  • den einschlägigen Branchenvorschriften entsprechen (z.B. Heilmittelwerbegesetz, Finanzdienstleistungsregularien).

(7) Die Plattform darf nicht genutzt werden für Programme, die:

  • Provisionen an Mitarbeiter für Beschaffungsentscheidungen bei ihrem Arbeitgeber vorsehen, ohne dass der Arbeitgeber davon Kenntnis hat;
  • im Bereich Glücksspiel ohne gültige Lizenz, unlizenzierte Finanzdienstleistungen oder illegale Produkte angeboten werden;
  • offensichtlich darauf abzielen, Entscheidungsträger zu beeinflussen statt echte Empfehlungen zu fördern.

§ 20 Partner-Management

(1) Der Anbieter kann eigenverantwortlich Partner zu seinem Programm einladen oder Partneranfragen annehmen und ablehnen.

(2) Der Anbieter kann die Zusammenarbeit mit einem Partner jederzeit beenden.

(3) Die Abwicklung von offenen Provisionsansprüchen nach Beendigung der Zusammenarbeit ist Sache zwischen Anbieter und Partner. Referrion ist hieran nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung.

§ 21 Support

(1) Referrion bietet Support per E-Mail an (info@referrion.com).

(2) Support-Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) bearbeitet.

(3) Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht garantiert.

§ 21a Partner-Widget zur Partnergewinnung

(1) Referrion stellt Anbietern ein einbettbares Widget zur Partnergewinnung auf externen Websites bereit.

(2) Der Anbieter ist verantwortlich für:

  • Die datenschutzkonforme Einbindung des Widgets auf seiner Website;
  • Die Ergänzung seiner eigenen Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf die Datenverarbeitung durch Referrion;
  • Die Einholung erforderlicher Einwilligungen nach anwendbarem Recht.

(3) Referrion übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße, die aus einer fehlerhaften Einbindung oder mangelhaften Information der Website-Besucher durch den Anbieter resultieren.

(4) Über das Widget eingegangene Registrierungen werden dem Anbieter im Dashboard zur Prüfung und Aktivierung bereitgestellt.

§ 21b Feedback-Umfragen

(1) Referrion ermöglicht Anbietern den Versand von Zufriedenheitsumfragen an ihre Kunden oder ehemaligen Interessenten.

(2) Die Umfragen werden im Namen und Auftrag des Anbieters versendet. Der Anbieter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Kontaktaufnahme mit den Empfängern.

(3) Der Anbieter gewährleistet, dass er zur Kontaktaufnahme berechtigt ist (z.B. bestehende Geschäftsbeziehung oder Einwilligung).

(4) Feedback-Daten (Bewertungen, Kommentare) werden dem Anbieter zur Analyse und Serviceoptimierung bereitgestellt.

(5) Referrion übernimmt keine Haftung für wettbewerbsrechtliche Verstöße durch unzulässige Kontaktaufnahme seitens des Anbieters.

§ 21c CRM-Integrationen

(1) Anbieter können optional CRM-Systeme (z.B. Salesforce, HubSpot) mit Referrion verbinden. Die Aktivierung erfolgt eigenverantwortlich durch den Anbieter in den Kontoeinstellungen.

(2) Bei aktivierter CRM-Integration werden Lead-Daten automatisch oder manuell an das verbundene CRM-System übertragen. Der Anbieter ist für die datenschutzkonforme Nutzung des CRM-Systems selbst verantwortlich.

(3) Die Datenübertragung umfasst ausschließlich Lead-Stammdaten (Name, E-Mail, Unternehmen, Position, Telefon) sowie eine Referenz zum empfehlenden Partner. Interne Referrion-Daten wie Provisionen oder Partner-Details werden nicht übertragen.

(4) Referrion übernimmt keine Haftung für:

  • Datenverlust oder Synchronisierungsfehler, die durch die CRM-Integration verursacht werden;
  • Datenschutzverstöße, die aus der Verarbeitung der Daten im CRM-System des Anbieters resultieren;
  • Ausfälle oder Änderungen der CRM-APIs durch Drittanbieter;
  • Unbefugten Zugriff auf CRM-Daten aufgrund mangelhafter Sicherheitskonfiguration seitens des Anbieters.

(5) Die CRM-Verbindung kann vom Anbieter jederzeit in den Einstellungen getrennt werden. Bereits übertragene Daten im CRM-System des Anbieters werden durch die Trennung nicht gelöscht.

(6) Bei Löschung eines Leads in Referrion werden die zugehörigen CRM-Referenz-IDs aus dem Referrion-System entfernt. Eine automatische Löschung der Daten im CRM-System des Anbieters erfolgt nicht; dies obliegt dem Anbieter.

§ 21d Concierge Credits

(1) Referrion bietet ein Credit-basiertes System für den Concierge-Service an. Credits können in Paketen erworben werden und berechtigen zur Freischaltung von Projektanfragen (Leads).

(2) 10 Credits entsprechen der Freischaltung eines Leads. Die aktuellen Paketpreise sind auf der Plattform unter "Credits kaufen" einsehbar.

(3) Erworbene Credits sind nicht erstattungsfähig und können nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Eine Rückerstattung erfolgt nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

(4) Credits haben keine Verfallsfrist, solange das Nutzerkonto aktiv besteht. Bei Beendigung des Vertrages verfallen nicht genutzte Credits ersatzlos.

(5) Eine Übertragung von Credits auf andere Nutzer ist nicht möglich.

(6) Referrion behält sich vor, die Preisstruktur für Credit-Pakete mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Bereits erworbene Credits behalten ihren Wert.

Teil C: Besondere Bestimmungen für Partner

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für Partner, die über die Plattform Empfehlungen aussprechen.

§ 22 Registrierung und Zugang

(1) Die Basisnutzung der Plattform als Partner ist kostenlos. Darüber hinaus stehen kostenpflichtige Abonnements mit erweiterten Funktionen zur Verfügung (siehe § 22a).

(2) Die Registrierung kann über die Plattform direkt oder über eine Einladung durch einen Anbieter erfolgen.

(3) Referrion behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 22a Partner-Abonnements

(1) Referrion bietet für Partner kostenpflichtige Abonnements mit erweiterten Funktionen an. Die verfügbaren Planstufen und deren jeweiliger Leistungsumfang sind auf der Preisseite unter referrion.com/preise einsehbar.

(2) Partner-Abonnements werden jährlich abgerechnet. Der gesamte Jahresbetrag wird bei Vertragsschluss fällig. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Partner kann seine Zahlungsmethode und sein Abonnement über das Stripe-Kundenportal verwalten.

(4) Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das Stripe-Kundenportal.

(5) Bei einem Downgrade auf einen niedrigeren Plan oder den Free-Plan gelten die Funktionsbeschränkungen des neuen Plans sofort ab dem Zeitpunkt, an dem die aktuelle Laufzeit endet. Bereits beigetretene Programme bleiben erhalten, es können jedoch keine neuen Programme über das jeweilige Limit hinaus beigetreten werden.

(6) Referrion behält sich vor, die Inhalte und Preise der Planstufen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Bestehende Abonnements sind bis zum Ende der aktuellen Laufzeit von Preisänderungen nicht betroffen.

(7) Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. können diese im Checkout hinterlegen. Die steuerliche Behandlung (Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU) erfolgt automatisch über Stripe Tax.

§ 23 Empfehlungen und Provisionen

(1) Partner können über die Plattform Leads an Anbieter vermitteln (Empfehlungen).

(2) Die Provisionen werden vom jeweiligen Anbieter festgelegt und sind zwischen Anbieter und Partner vereinbart.

(3) Die Auszahlung von Provisionen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Anbieter. Referrion ist an der Provisionsabwicklung nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für die Erfüllung von Provisionsansprüchen.

(4) Provisionsansprüche bestehen nur, wenn ein Deal vom Anbieter bestätigt wurde. Die Bestätigung liegt im freien Ermessen des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, Deals ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Bestätigung besteht nicht, auch wenn der Lead objektiv qualifiziert erscheint oder alle formalen Anforderungen erfüllt.

(5) Referrion garantiert keine bestimmten Einnahmen oder Provisionen.

(6) Der Partner ist verpflichtet, alle von ihm eingereichten Deals und die dazugehörige Kommunikation mit dem Lead nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Streitfall trägt der Partner die Beweislast für die ordnungsgemäße Einreichung und Qualität des Leads. Die Dokumentation ist für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufzubewahren.

§ 23a Verjährung von Provisionsansprüchen

(1) Provisionsansprüche des Partners gegenüber dem Anbieter verjähren sechs Monate nach Bestätigung des Deals durch den Anbieter, sofern zwischen Anbieter und Partner nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Fristbeginn richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Deal in der Plattform den Status „Bestätigt" oder „Abgeschlossen" erhält.

(3) Bei streitigen Provisionsansprüchen hat der Partner drei Monate Zeit, seinen Anspruch ab Kenntnis der Ablehnung gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.

(4) Diese Verjährungsfristen gelten ausschließlich für Ansprüche zwischen Partner und Anbieter. Referrion ist kein Schuldner von Provisionsansprüchen und kann von Partnern nicht in Anspruch genommen werden.

§ 24 Verbotene Handlungen

(1) Dem Partner ist insbesondere untersagt:

  • Spam, unerlaubte Werbung oder sonstige belästigende Kommunikation zu versenden;
  • falsche, irreführende oder unvollständige Angaben zu machen;
  • sich selbst oder mit sich verbundene Personen oder Unternehmen als Leads zu empfehlen (Eigenempfehlungen);
  • Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen von Anbietern ohne deren Zustimmung zu verwenden;
  • Deals oder Leads zu manipulieren oder zu fälschen;
  • die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
  • technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder die Plattform zu beeinträchtigen;
  • Provisionen anzunehmen, die gegen arbeitsrechtliche Pflichten oder Compliance-Richtlinien des Arbeitgebers verstoßen würden.

(2) Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur sofortigen Sperrung des Kontos und zum Verlust aller offenen Provisionsansprüche führen.

(3) Der Partner versichert mit jeder Deal-Einreichung, dass:

  • er berechtigt ist, Provisionen oder andere Vergütungen zu empfangen;
  • die Annahme von Provisionen nicht gegen Arbeitsvertrag, Compliance-Richtlinien oder Anti-Korruptionsvorschriften verstößt;
  • keine Interessenkonflikte bestehen, die die Objektivität seiner Empfehlungen beeinträchtigen könnten.

§ 25 Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Der Partner kann sein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(2) Der Anbieter kann die Zusammenarbeit mit einem Partner jederzeit beenden.

(3) Referrion ist berechtigt, das Partnerkonto bei Verstößen gegen diese AGB jederzeit zu sperren oder zu löschen.

(4) Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit regeln Anbieter und Partner die Abwicklung offener Provisionsansprüche untereinander. Referrion übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§ 26 Keine Garantie auf Erfolg

(1) Referrion garantiert nicht, dass der Partner durch die Nutzung der Plattform Einnahmen erzielt.

(2) Die Annahme von Empfehlungen und die Bestätigung von Deals liegt im alleinigen Ermessen der jeweiligen Anbieter.

(3) Deals können aus vielfältigen Gründen abgelehnt werden, beispielsweise:

  • Kein Vertragsabschluss mit dem Lead;
  • Lead erfüllt nicht die Zielgruppenkriterien;
  • Lead war dem Anbieter bereits bekannt;
  • Kapazitätsengpässe beim Anbieter;
  • Lead reagiert nicht oder bricht den Prozess ab;
  • Interne geschäftliche Entscheidungen des Anbieters.

(4) Referrion greift nicht in die Entscheidung des Anbieters über die Bestätigung oder Ablehnung von Deals ein und überprüft diese nicht auf Richtigkeit oder Fairness.

Teil D: B2B Deal Marketplace

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich für die Nutzung des B2B Deal Marketplace auf der Plattform.

§ 27 Beschreibung des Marketplace

(1) Der B2B Deal Marketplace ist ein Bereich der Plattform, in dem Anbieter besondere Angebote und Deals für B2B-Kunden einstellen können.

(2) Referrion stellt lediglich die technische Infrastruktur für den Marketplace zur Verfügung und ist weder Anbieter noch Vermittler der dort eingestellten Deals.

§ 28 Verantwortlichkeit für Deals

(1) Für die im Marketplace eingestellten Deals ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.

(2) Referrion prüft die eingestellten Deals nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Verfügbarkeit.

(3) Verträge über Marketplace-Deals kommen ausschließlich zwischen dem einstellenden Anbieter und dem Interessenten zustande. Referrion wird nicht Vertragspartei.

§ 29 Haftungsausschluss Marketplace

(1) Referrion übernimmt keine Haftung für die Erfüllung, Qualität oder Rechtmäßigkeit der im Marketplace angebotenen Deals.

(2) Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Marketplace-Deals sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.

§ 30 Entfernung von Deals

Referrion ist berechtigt, Deals ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, die gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht mehr auf der Plattform angezeigt werden sollen.

Teil E: Ambassador-Programm

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich für Teilnehmer des Referrion Ambassador-Programms.

§ 31 Rechtliche Einordnung des Ambassador-Verhältnisses

(1) Der Ambassador ist selbständiger Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Es besteht kein Arbeits-, Dienst- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis zu Referrion.

(2) Der Ambassador unterliegt keiner Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort oder Art seiner Tätigkeit. Er entscheidet eigenverantwortlich, wann, wo und wie er Empfehlungen ausspricht.

(3) Die Vergütung des Ambassadors ist ausschließlich erfolgsbasiert (Provision pro erfolgreicher Vermittlung). Es besteht kein Anspruch auf eine feste Vergütung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder sonstige arbeitnehmertypische Leistungen.

(4) Der Ambassador ist nicht exklusiv an Referrion gebunden und kann gleichzeitig für beliebig viele andere Unternehmen oder Plattformen tätig sein.

(5) Der Ambassador trägt sein eigenes Unternehmerrisiko. Es besteht keine Eingliederung in den Betriebsablauf von Referrion.

(6) Der Ambassador nutzt eigene Arbeitsmittel (Computer, Telefon, Büro etc.) und erhält keine Arbeitsmittel von Referrion.

§ 32 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme am Ambassador-Programm setzt voraus:

  • Selbständige Tätigkeit oder Gewerbeanmeldung;
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller erforderlichen Daten;
  • Zustimmung zum Gutschriftverfahren gemäß § 33;
  • Genehmigung der Bewerbung durch Referrion.

(2) Referrion behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 33 Gutschriftverfahren

(1) Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Ambassador stellt keine eigenen Rechnungen aus. Stattdessen erstellt Referrion für den Ambassador Gutschriften, die als Rechnungsersatz dienen.

(2) Die Zustimmung zum Gutschriftverfahren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ambassador-Programm.

(3) Der Ambassador ist verpflichtet, jede Gutschrift unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Einwände gegen die Gutschrift sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

(4) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Gutschrift als anerkannt.

§ 34 Provisionsabrechnung und Auszahlung

(1) Provisionen werden monatlich abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist jeweils der Kalendermonat.

(2) Die Provision wird fällig, wenn der geworbene Anbieter seinen ersten Monatsbeitrag vollständig bezahlt hat.

(3) Die Höhe der Provision richtet sich nach dem gewählten Tarif des geworbenen Anbieters und beträgt zwei Monatsgebühren.

(4) Die Auszahlung erfolgt bis zum 15. des Folgemonats für alle im Vormonat fällig gewordenen Provisionen.

(5) Eine Mindestauszahlung von 50 EUR ist erforderlich. Liegt der Provisionsbetrag darunter, wird er in den Folgemonat übertragen.

(6) Voraussetzung für die Auszahlung sind vollständige und korrekte Abrechnungsdaten (Bankverbindung, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsadresse).

(7) Provisionsansprüche entstehen ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung eines zahlenden Anbieters. Die reine Weitergabe von Leads, Kontakten oder Interessenten ohne anschließenden Vertragsabschluss und Zahlung begründet keinen Provisionsanspruch. Referrion ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen ausbleibenden Vertragsabschluss offenzulegen.

§ 34a Keine Garantie auf Vermittlungserfolg

(1) Referrion garantiert nicht, dass der Ambassador durch seine Empfehlungen Provisionen erzielt.

(2) Der Vertragsabschluss zwischen Referrion und dem geworbenen Anbieter liegt im alleinigen Ermessen von Referrion.

(3) Referrion kann empfohlene Anbieter ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dies gilt auch, wenn der Lead objektiv qualifiziert erscheint.

(4) Der Ambassador hat keinen Anspruch auf Auskunft über die Gründe einer Ablehnung oder eines ausbleibenden Vertragsabschlusses.

§ 35 Steuerpflichten des Ambassadors

(1) Der Ambassador ist selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Provisionen.

(2) Sofern der Ambassador als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG gilt, hat er dies bei der Registrierung anzugeben. In diesem Fall wird auf den Gutschriften keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Der Ambassador ist verpflichtet, Referrion unverzüglich über Änderungen seines steuerlichen Status zu informieren.

(4) Der Ambassador stellt Referrion von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung steuerlicher Pflichten durch den Ambassador entstehen.

§ 36 Beendigung der Ambassador-Tätigkeit

(1) Der Ambassador kann seine Teilnahme am Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden.

(2) Referrion kann die Zusammenarbeit mit einem Ambassador jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.

(3) Bei Beendigung werden noch offene, bereits verdiente Provisionen nach den regulären Abrechnungszyklen ausgezahlt.

(4) Provisionen für Empfehlungen, die vor Beendigung der Zusammenarbeit ausgesprochen wurden, werden auch nach Beendigung ausgezahlt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Stand: 06.02.2026