Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Referrion GmbH für die Nutzung der Plattform referrion.com
Aufbau dieser AGB
Diese AGB regeln zwei Vertragsverhältnisse: das zwischen dem Anbieter und Referrion sowie das zwischen dem Partner und Referrion. Beide betreffen ausschließlich die Nutzung der Software.
Das dritte Verhältnis, die Vereinbarung zwischen Anbieter und Partner über Vermittlung und Vergütung, entsteht ausschließlich außerhalb von Referrion. Referrion ist daran nicht beteiligt, bildet sie lediglich technisch ab und zahlt keine Vergütungen aus.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Nutzer der Plattform (Anbieter und Partner).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Referrion GmbH (nachfolgend „Referrion" oder „wir") und dem Nutzer (nachfolgend „Anbieter" oder „Partner", gemeinsam „Nutzer") über die Plattform referrion.com geschlossen werden.
(2) Referrion richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Dies umfasst auch Mitarbeiter, die im Namen und Auftrag ihres Arbeitgebers handeln. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer oder im Auftrag eines Unternehmens handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die:
Referrion GmbH
Freie-Vogel-Straße 369
44269 Dortmund
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Dortmund HRB 38468
Geschäftsführer: Sebastian Baake
USt-IdNr.: DE463650396
E-Mail: support@referrion.com
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Referrion ist eine Software-as-a-Service-Plattform (SaaS) zur Verwaltung von Empfehlungs- und Partnerprogrammen im B2B-Bereich.
(2) Die Plattform ermöglicht es Anbietern, ihre Empfehlungs- und Partnerprogramme technisch zu organisieren, Empfehlungen zuzuordnen und die daraus folgenden Vergütungen nachvollziehbar abzubilden. Partner nutzen die Plattform, um Empfehlungen einzureichen und deren Bearbeitungsstand einzusehen.
(3) Referrion stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit. Referrion ist weder Partei der zwischen Anbietern und Partnern geschlossenen Vereinbarungen noch an der Abwicklung von Provisionszahlungen beteiligt.
(4) Die Vereinbarung zwischen Anbieter und Partner über Vermittlung und Vergütung entsteht ausschließlich außerhalb der Plattform. Registrierung, Einladung, Interessenbekundung, Freischaltung eines Partnerzugangs sowie Angaben zu Programmregeln, Provisionssätzen und Vergütungsarten in Referrion begründen, ersetzen oder ändern eine solche Vereinbarung nicht. Sie dienen allein deren technischer Abbildung.
(5) Im Rahmen der über die Plattform von Anbietern betriebenen Empfehlungs- und Partnerprogramme verhandelt Referrion keine Vergütungen, bestimmt keine Vergütungshöhe, nimmt keine Vertragserklärungen für Anbieter oder Partner entgegen, stellt keine Vertragsabschlussstrecke bereit und zahlt keine Vergütungen aus. Eigene Vertragsbeziehungen von Referrion mit eigenen Empfehlungs-, Vertriebs- oder Reseller-Partnern werden ausschließlich außerhalb der Plattform begründet und sind nicht Gegenstand dieser Regelung.
(6) Die über Referrion verwalteten Empfehlungs- und Partnerprogramme stellen grundsätzlich allgemeine Programme dar. Partner entscheiden eigenständig, ob, wann und gegenüber welchen geeigneten Personen oder Unternehmen sie eine Empfehlung aussprechen. Referrion stellt keine Funktion bereit, über die Anbieter einzelnen Partnern verbindliche, zeitlich oder sachlich konkretisierte Vermittlungsaufträge erteilen. Angaben zu Zielgruppen, idealen Kundenprofilen oder Programminhalten dienen der allgemeinen Beschreibung und Orientierung innerhalb des jeweiligen Programms.
§ 4 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(2) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto erfolgen.
(3) Referrion ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese AGB das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
(4) Jeder Nutzer darf nur ein Konto anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(5) Der Nutzer kann jederzeit die Löschung seines Kontos in den Kontoeinstellungen beantragen. Die Löschung erfolgt nach Bestätigung per E-Mail und Ablauf einer 30-tägigen Karenzfrist.
(6) Während der 30-tägigen Karenzfrist kann der Nutzer die Löschung widerrufen, indem er sich einloggt und die Löschung in den Einstellungen abbricht. Nach Ablauf der Frist werden alle Nutzerdaten unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelungen in § 18 (Daten nach Vertragsende) gelten entsprechend.
§ 5 Nutzergenerierte Inhalte
(1) Nutzer können auf der Plattform eigene Inhalte erstellen, hochladen und veröffentlichen (z.B. Angebotsbeschreibungen, Profilbilder, Texte, Materialien). Für diese nutzergenerierten Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.
(2) Der Nutzer garantiert, dass seine Inhalte:
- keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen;
- nicht gegen geltendes Recht verstoßen;
- keine falschen, irreführenden oder täuschenden Angaben enthalten;
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder anderweitig anstößigen Inhalte darstellen;
- nicht gegen Anti-Korruptionsvorschriften verstoßen oder zur Bestechung oder unlauteren Beeinflussung von Entscheidungsträgern geeignet sind.
(3) Referrion übernimmt keine Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte und prüft diese nicht vorab auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit.
(4) Der Nutzer räumt Referrion ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
(5) Referrion ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, ohne dass hieraus Ansprüche des Nutzers entstehen.
§ 6 Freistellung
(1) Der Nutzer stellt Referrion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von durch den Nutzer eingestellten Inhalten, seiner Nutzung der Plattform oder eines Verstoßes gegen diese AGB geltend gemacht werden.
(2) Die Freistellung umfasst auch die Erstattung der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Referrion bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nach bestem Wissen zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Datenschutz
(1) Referrion verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung unter referrion.com/datenschutz geregelt.
(3) Bei der Vermittlung von Leads gelten folgende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten:
- Der Partner ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Erhebung der Lead-Daten beim potenziellen Kunden;
- Der Anbieter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Lead-Daten nach Übermittlung;
- Referrion ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für die technische Übermittlung der Lead-Daten.
(4) Der Partner gewährleistet, dass er zur Erhebung und Weitergabe der Lead-Daten berechtigt ist und die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen.
(5) Der Partner stellt Referrion und den jeweiligen Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unrechtmäßigen Erhebung oder Weitergabe von Lead-Daten resultieren.
(6) Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist als Anlage zu diesen AGB unter referrion.com/avv einsehbar und wird mit Akzeptanz dieser AGB Bestandteil des Vertrages.
(7) Für Partner, die Lead-Daten übermitteln, gelten die datenschutzrechtlichen Pflichten aus §7 Abs. 3-5 entsprechend. Partner erkennen an, dass sie selbst datenschutzrechtlich Verantwortliche für die von ihnen erhobenen Lead-Daten sind und bestätigen mit Akzeptanz dieser AGB ebenfalls den AVV.
§ 8 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Design, Logos, Texte und sonstige Inhalte, stehen ausschließlich Referrion zu.
(2) Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform.
(3) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Plattform oder ihrer Bestandteile über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus ist untersagt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Referrion haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Referrion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die maximale Haftung von Referrion gegenüber einem Anbieter ist auf die vom Anbieter in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt. Gegenüber Partnern ist die Haftung auf 1.000 EUR begrenzt.
(5) Referrion haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhalten anderer Nutzer, aus nutzergenerierten Inhalten oder aus Vereinbarungen zwischen Anbietern und Partnern entstehen.
(6) Referrion haftet nicht für die Qualität, Rechtmäßigkeit oder Verfügbarkeit von Angeboten, die von Anbietern auf der Plattform eingestellt werden.
§ 10 Verfügbarkeit
(1) Referrion bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform (Best Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt und in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt.
(3) Referrion haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen der Plattform aufgrund von technischen Problemen, Wartungsarbeiten, höherer Gewalt oder anderen Umständen außerhalb unserer Kontrolle.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Referrion kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung umzusetzen, technische oder sicherheitsbezogene Anforderungen abzubilden, den Funktionsumfang der Plattform fortzuentwickeln oder Regelungslücken zu schließen. Änderungen zum Nachteil des Nutzers in wesentlichen Punkten (insbesondere Preis, Laufzeit, Haftung, Kernleistung) setzen dessen ausdrückliche Zustimmung voraus.
(2) Wesentliche Änderungen teilt Referrion dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Die Mitteilung nennt das Inkrafttretensdatum, benennt die geänderten Punkte und weist auf das Widerspruchsrecht und das Kündigungsrecht hin. Redaktionelle oder klarstellende Änderungen ohne inhaltliche Auswirkung können ohne gesonderte Benachrichtigung vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung sowie das Datum der letzten Änderung sind jederzeit auf der Plattform einsehbar.
(3) Widerspricht der Nutzer einer wesentlichen Änderung vor Inkrafttreten in Textform, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fort. Referrion kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Widerspricht der Nutzer nicht und nutzt er die Plattform nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen.
(4) Änderungen dieser AGB wirken nur zwischen Referrion und dem Nutzer. Sie ändern keine Vereinbarung zwischen einem Anbieter und seinen Partnern.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 12a Streitschlichtungs-Ausschluss
(1) Referrion greift bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Partnern nicht ein. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten über:
- Die Berechtigung, Höhe oder Auszahlung von Provisionsansprüchen;
- Die Qualität oder Qualifikation von vermittelten Leads;
- Die Bestätigung oder Ablehnung von Deals;
- Die Auslegung von zwischen Anbieter und Partner getroffenen Vereinbarungen.
(2) Anbieter und Partner sind gehalten, etwaige Streitigkeiten direkt untereinander zu klären. Referrion übernimmt keine Vermittlungs-, Schlichtungs- oder Schiedsfunktion.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Streitigkeiten, die den Plattformbetrieb beeinträchtigen oder gegen die Grundsätze fairer Zusammenarbeit verstoßen, ist Referrion berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem oder beiden Beteiligten zu beenden.
§ 12b Hinweis zum Widerrufsrecht
(1) Referrion erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
(2) Dies gilt sowohl für laufende Abonnementverträge als auch für einmalige Setup-Leistungen gemäß § 14b.
(3) Mit Abschluss des Vertrags wird das Vertragsverhältnis unmittelbar wirksam. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen gemäß § 17 möglich.
Teil B: Besondere Bestimmungen für Anbieter
Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für Anbieter, die kostenpflichtige Leistungen von Referrion in Anspruch nehmen.
§ 13 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Anbieter gewählten Tarif (Starter, Growth oder Scale).
(2) Die aktuellen Tarife und enthaltenen Leistungen sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar. Die dort aufgeführten Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages.
(3) Referrion ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(4) Optionale einmalige Setup-Leistungen gemäß § 14b sind nicht im Standard-Leistungsumfang der Tarife enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
§ 13a Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Referrion kommt zustande durch (a) erfolgreiche Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe oder (b) schriftliche oder textliche Annahme eines individuellen Angebots gemäß § 14a (z. B. durch unterzeichnetes Angebot, Auftragsbestätigung oder Bestellung per E-Mail). Maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt.
(2) Der Anbieter erhält unmittelbar nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung enthält die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere den gewählten Tarif, die Vertragslaufzeit, den Zahlungsbetrag sowie einen Hinweis auf die geltenden AGB. Bei individuellen Angeboten gilt das gegengezeichnete Angebot bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung als Vertragsbestätigung.
(3) Im Falle einer kostenlosen Testphase (sofern angeboten) kommt der kostenpflichtige Abonnement-Vertrag erst mit Ablauf der Testphase und erfolgreicher erster Zahlung zustande. Während der Testphase besteht noch kein kostenpflichtiges Abonnement-Vertragsverhältnis.
(4) Die Registrierung auf der Plattform allein begründet noch keinen Vertrag über die kostenpflichtigen Leistungen. Ein solcher Vertrag kommt erst nach Auswahl eines Tarifs und erfolgreicher Zahlung bzw. nach Annahme eines individuellen Angebots zustande.
§ 14 Preise und Zahlung
(1) Die aktuellen Preise sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar. Bei Angabe von Jahrespreisen bezieht sich der Preis auf eine jährliche Zahlungsweise.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.). Verfügbare Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und SEPA-Lastschrift. Rechnungen werden automatisch von Stripe erstellt und an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse des Anbieters versendet. Der Anbieter ist verpflichtet, eine korrekte Rechnungsadresse und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
(4) Das Jahresentgelt ist im Voraus zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit fällig. Bei abweichender, im individuellen Angebot vereinbarter Zahlungsweise (z. B. Zahlung nach Rechnung) gilt die im Angebot ausgewiesene Fälligkeit. Einmalige Setup-Leistungen gemäß § 14b sind vor Leistungserbringung fällig.
(5) Referrion ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen. Der Anbieter hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
§ 14a Individuelle Angebote
(1) Auf Anfrage können individuelle Angebote erstellt werden, insbesondere für größere Unternehmen oder besondere Anforderungen.
(2) Individuelle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(3) Mit Annahme eines individuellen Angebots (durch schriftliche Beauftragung, elektronische Signatur oder Zahlung) gelten diese AGB, soweit das Angebot keine abweichenden Regelungen enthält. Eine Annahme durch einfache elektronische Signatur (EES) im Sinne des Art. 25 eIDAS-Verordnung (z. B. über das von Referrion bereitgestellte Online-Signaturformular mit Canvas-Unterschrift, IP- und Zeitstempel-Erfassung sowie Hash-Sicherung des unterzeichneten Dokuments) ist der Textform gemäß § 126b BGB gleichgestellt und begründet einen rechtsverbindlichen Vertrag.
(4) Die Mindestvertragslaufzeit gemäß § 17 gilt auch für Verträge auf Basis individueller Angebote, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart wurde.
(5) Reichweite gewährter Konditionen. Individuell ausgehandelte Konditionen, Rabatte, Pilot- oder Sonderpreise sowie sonstige Vergünstigungen gelten ausschließlich für die jeweils namentlich im Angebot bzw. in der Vertragsbestätigung benannte juristische Person (z. B. einzelne GmbH, Niederlassung oder Geschäftseinheit). Sie erstrecken sich nicht automatisch auf (a) mit dem Vertragspartner verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (Mutter-, Tochter-, Schwester- oder Konzerngesellschaften), (b) andere Business Units, Standorte oder Marken desselben Unternehmensverbunds sowie (c) Rechtsnachfolger im Wege der Umstrukturierung, sofern Referrion dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Verbundene Einheiten benötigen jeweils einen eigenen Vertrag zu den dann gültigen Standardkonditionen. Die Übertragung gewährter Sonderkonditionen bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Referrion.
(6) Zahlungsart bei individuellen Angeboten. Bei Vertragsschluss über ein individuelles Angebot kann der Anbieter die Zahlungsart frei wählen (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe oder Rechnung mit Überweisung). Referrion empfiehlt die Abrechnung über Stripe, weil hierüber die Verwaltung des Abonnements (Tarifwechsel, Rechnungseinsicht, Kündigung) selbstständig möglich ist. Bei Wahl der Rechnungszahlung erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus, fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
§ 14b Einmalige Setup-Leistungen
(1) Zusätzlich zu den laufenden Abonnementgebühren bietet Referrion optionale einmalige Setup-Leistungen an (z.B. Onboarding Support, Done-For-You Setup, Partner Kickstart). Diese sind auf der Website unter referrion.com/preise einsehbar.
(2) Setup-Leistungen sind einmalige Zahlungen und unabhängig vom monatlichen bzw. jährlichen Abonnement. Sie begründen keine wiederkehrenden Kosten.
(3) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website.
(4) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe vor Erbringung der Leistung.
(5) Da Referrion ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB leistet und die Setup-Leistungen digitale Dienstleistungen darstellen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
§ 15 Zahlungsverzug
(1) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen versucht der Zahlungsdienstleister automatisch, die Zahlung erneut durchzuführen.
(2) Schlägt die Zahlung wiederholt fehl, ist Referrion berechtigt, den Zugang zur Plattform einzuschränken oder zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Referrion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie angemessene Mahnkosten zu verlangen.
(4) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 16 Testphase (optional)
(1) Referrion kann auf Anfrage oder im Rahmen besonderer Aktionen eine kostenlose Testphase anbieten.
(2) Während einer etwaigen Testphase kann der Anbieter die Plattform im Umfang des gewählten Tarifs testen.
(3) Nach Ablauf der Testphase wird das kostenpflichtige Abonnement automatisch aktiviert, sofern der Anbieter nicht vorher kündigt. Hierauf wird bei Beginn einer Testphase ausdrücklich hingewiesen.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Vertragsschluss bzw. bei Nutzung einer Testphase mit deren Ende. Werden im Rahmen von Aktionen einzelne Monate kostenfrei gewährt (z. B. „2 Monate geschenkt"), handelt es sich um einen Rabatt auf das Jahresentgelt; die Mindestlaufzeit von 12 Monaten bleibt davon unberührt.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht gekündigt wird.
(3) Die Kündigung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erklärt werden. Bei einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen.
(4) Die Kündigung erfolgt je nach Abrechnungsart wie folgt: (a) Bei Abrechnung über Stripe über das Kundenportal zur Aboverwaltung, erreichbar über „Abo & Rechnungen verwalten" in den Kontoeinstellungen. (b) Bei Abrechnung per Rechnung (manuelle Abrechnung außerhalb von Stripe, insbesondere bei individuellen Angeboten gemäß § 14a) in Textform per E-Mail an support@referrion.com unter Angabe des Firmennamens und der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Referrion.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam.
§ 18 Daten nach Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Anbieter für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Anbieters unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtliche) bleiben unberührt.
§ 19 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.
(2) Der Anbieter gewährleistet, dass seine auf der Plattform eingestellten Angebote und Programme:
- wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind;
- alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllen;
- keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Anbieter darf ein Partnerprogramm und einzelne Partner in der Plattform nur dann aktiv schalten, wenn für die betroffene Partnerbeziehung eine Vereinbarung außerhalb von Referrion besteht. Zustandekommen, Inhalt, Wirksamkeit und Nachweis dieser Vereinbarung liegen ausschließlich beim Anbieter. Referrion prüft dies nicht.
(3a) Der Anbieter gewährleistet, dass seine Angaben in der Plattform, insbesondere zu Programmregeln, Provisionssätzen, Vergütungsarten und Attributionseinstellungen, die außerhalb getroffenen Vereinbarungen zutreffend abbilden. Ändert der Anbieter diese Angaben, wirkt das nur auf die technische Abbildung. Für die Wirksamkeit gegenüber seinen Partnern hat der Anbieter selbst zu sorgen.
(3b) Der Anbieter nutzt sein Programm als allgemeines Empfehlungsprogramm im Sinne von § 3 (6). Er erteilt einzelnen Partnern über die Plattform keine verbindlichen, zeitlich oder sachlich konkretisierten Vermittlungsaufträge.
(4) Der Anbieter ist verpflichtet, Vergütungen direkt an seine Partner auszuzahlen. Referrion ist an der Abwicklung nicht beteiligt und zahlt keine Vergütungen aus.
(5) Der Anbieter ist verpflichtet, alle provisionsrelevanten Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere die Bestätigung oder Ablehnung von Deals sowie die Kommunikation mit Partnern über Provisionsansprüche. Die Dokumentation ist für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufzubewahren.
(6) Der Anbieter versichert, dass seine Angebote und Provisionsprogramme:
- nicht gegen Anti-Korruptionsgesetze (insbesondere §§ 299, 299a, 299b StGB) verstoßen;
- nicht dazu geeignet sind, unlautere Vorteile für Entscheidungsträger in Beschaffungsprozessen zu generieren;
- keine Provisionen oder Vergütungen an Personen vorsehen, die zur Annahme solcher Zahlungen nicht berechtigt sind (z.B. Angestellte ohne Kenntnis des Arbeitgebers, Amtsträger, Ärzte im Rahmen von Verschreibungsentscheidungen);
- den einschlägigen Branchenvorschriften entsprechen (z.B. Heilmittelwerbegesetz, Finanzdienstleistungsregularien).
(7) Die Plattform darf nicht genutzt werden für Programme, die:
- Provisionen an Mitarbeiter für Beschaffungsentscheidungen bei ihrem Arbeitgeber vorsehen, ohne dass der Arbeitgeber davon Kenntnis hat;
- im Bereich Glücksspiel ohne gültige Lizenz, unlizenzierte Finanzdienstleistungen oder illegale Produkte angeboten werden;
- offensichtlich darauf abzielen, Entscheidungsträger zu beeinflussen statt echte Empfehlungen zu fördern.
§ 19a Anti-Spam-Pflichten beim Versand über Referrion
(1) Soweit der Anbieter Mails über das referrion-System versenden lässt (insbesondere Willkommens-Mails an manuell angelegte Partner, Einladungs-Mails aus CRM-Karten, NPS-Mails an Geschäftskontakte des Anbieters), sichert er zu, dass die jeweiligen Empfänger entweder (a) in einer bestehenden Geschäftsbeziehung zum Anbieter stehen oder (b) nach den Umständen mit einer Kontaktaufnahme im Kontext einer Empfehlungspartnerschaft rechnen müssen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse). Kaltakquise gegenüber Personen ohne jegliche Vorbeziehung darf nicht über das referrion-System abgewickelt werden.
(2) Was der Anbieter außerhalb des referrion-Systems tut (eigene Mails aus seinem eigenen Mailprogramm oder CRM, Outreach-Kampagnen über fremde Tools), bleibt allein seine Verantwortung. § 19a regelt ausschließlich Mails, die Referrion in seinem Namen für den Anbieter versendet.
(3) Aus CRM-Karten (Salesforce, HubSpot, Pipedrive) kann pro Klick genau ein Empfänger angeschrieben werden. Bulk-Versand an Listen oder Kampagnen-Empfänger ist technisch unterbunden und auch im Einzelversand nicht zulässig, wenn die Voraussetzungen aus Absatz (1) nicht vorliegen.
(4) Zum Schutz der Sende-Reputation der referrion-Versand-Domains gelten plattformweite Mengenbegrenzungen je Anbieter (Tages-, Wochen- und Monatsquoten für manuell, per CSV und per CRM angelegte Partner sowie für NPS-Mails über Referrion). Die jeweils gültigen Grenzen richten sich nach dem gebuchten Tarif und können von Referrion zur Wahrung der Zustellbarkeit jederzeit angepasst werden. Bei Erreichen der Grenze wird der weitere Versand vorübergehend gesperrt.
(5) Verstöße gegen Absatz (1) bis (4), insbesondere wiederholte Spam-Beschwerden, hohe Bounce-Raten, auffällige Massen-Imports ohne erkennbare Geschäftsbeziehung oder Importe aus öffentlich gescrapten Quellen (z. B. LinkedIn-Exporte) berechtigen Referrion dazu,
- die Versand- und Anlage-Funktionen für den betroffenen Anbieter vorübergehend zu drosseln oder vollständig zu sperren;
- betroffene Datensätze zu löschen;
- den Account ohne Einhaltung der Kündigungsfristen außerordentlich zu sperren oder zu kündigen (vgl. § 17 und § 25);
- vom Anbieter Schadensersatz für nachweisbare Reputationsschäden an den Sende-Domains und Empfangs-Quoten zu verlangen.
(6) Self-Signups durch potenzielle Partner über NPS-Umfragen, öffentliche Empfehlungs-Links, QR-Codes oder Embed-Widgets fallen nicht unter diese Quotenregelung, da diese Personen aus eigenem Antrieb in den Double-Opt-In-Prozess einsteigen.
(7) Bei verbundenen CRM-Systemen (Salesforce, HubSpot, Pipedrive) bestätigt der Anbieter bei Einrichtung der Verbindung einmalig, dass das jeweilige CRM ausschließlich Kontakte mit bestehender Geschäftsbeziehung enthält. Diese Bestätigung wird je CRM-Verbindung protokolliert und gilt für sämtliche Importe aus dem verbundenen System.
§ 19b Transparenzpflicht der Partner/Empfehler
(1) Erhält der Partner für eine erfolgreiche Vermittlung eine Vergütung (z. B. Geld-Provision, Sachprämie, Gutschrift, Rabatt), so hat er den von ihm angesprochenen potenziellen Neukunden vor oder spätestens mit der Empfehlung in einer für den Empfänger erkennbaren Weise darüber zu informieren, dass eine Vergütung dem Grunde nach möglich ist. Konkrete Beträge oder Prozentsätze müssen nicht offengelegt werden. Diese Pflicht ergibt sich insbesondere aus § 5a UWG (Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks) sowie aus berufsspezifischen Vorgaben (z. B. § 34d GewO für Versicherungsvermittler, § 18 Abs. 1a EnWG für Energievermittler).
(2) Berater, Vermittler und sonstige Personen, die aufgrund gesetzlicher oder standesrechtlicher Regelungen erweiterten Offenlegungs- oder Genehmigungspflichten unterliegen (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- und Anlageberater), sind selbst dafür verantwortlich, diese Pflichten einzuhalten, bevor sie eine Empfehlung aussprechen oder Empfehlungs-Codes/-Links weitergeben. Referrion prüft dies nicht.
(3) Soweit der Anbieter den optionalen Transparenz-Hinweis ("Empfehler kann ggf. eine Vergütung erhalten") auf der öffentlichen Landingpage seines Programms aktiviert, befreit dies den Partner nicht von seiner eigenen Aufklärungspflicht gegenüber Personen, die er außerhalb der Landingpage anspricht (z. B. per Mail, Messenger, persönlich).
(4) Verstöße gegen die Transparenzpflicht aus Absatz (1) und (2) gehen ausschließlich zu Lasten des Partners. Referrion stellt den Partner intern nicht von etwaigen Ansprüchen Dritter frei; der Partner stellt umgekehrt Referrion und den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die aus einer unterlassenen oder unzureichenden Offenlegung resultieren (vgl. § 6).
§ 19c Angezeigte und übertragene Daten, Prüfpflicht des Anbieters
(1) Alle in der Plattform angezeigten, exportierten oder per API bzw. CRM-Synchronisation übertragenen Werte (insbesondere Deal- und Auftragswerte, Provisions- und Vergütungsbeträge, Prozentsätze, Status, Auszahlungs- und Sammelübersichten, PDF-Belege und Kennzahlen) sind unverbindliche Hilfswerte. Sie beruhen auf den Daten und Einstellungen, die der Anbieter, seine Partner und sein CRM-System bereitstellen.
(2) Maßgeblich sind ausschließlich die eigenen Daten und Unterlagen des Anbieters, insbesondere sein CRM, seine Buchhaltung und die Verträge mit seinen Partnern. Der Anbieter ist verpflichtet, jeden Wert vor der Verwendung gegen diese eigenen Daten zu prüfen, insbesondere vor Auszahlung, Rechnungsstellung, Gutschrift oder Weitergabe an Partner, Dritte oder Behörden.
(3) Referrion übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Werte. Das gilt insbesondere bei falsch konfigurierten Provisionsregeln, nachträglich im CRM geänderten Beträgen, verzögerter oder unvollständiger Synchronisation, Rundungen, Netto- und Bruttofragen, steuerlichen Fragen sowie Mehrfach- oder Fehlzuordnungen von Partnern.
(4) Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Anbieter sich ohne eigene Prüfung auf solche Werte verlässt, haftet Referrion nicht. Das umfasst insbesondere zu hohe, zu niedrige oder doppelte Zahlungen an Partner. § 9 bleibt unberührt.
(5) Erkennt der Anbieter eine Abweichung, meldet er sie über den Support an Referrion und korrigiert die betroffenen Vorgänge in der Plattform.
(6) Vor dem produktiven Einsatz einer CRM-Verbindung prüft der Anbieter die Einrichtung einmal selbst in seinem eigenen CRM-System. Referrion stellt hierfür eine Testliste als PDF bereit (im Portal unter Einstellungen, CRM). Pipelines, Pflichtfelder, Dubletten-Regeln, Berechtigungen und eigene Automatisierungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters und können von Referrion nicht geprüft werden.
§ 20 Partner-Management
(1) Der Anbieter kann eigenverantwortlich Partner zu seinem Programm einladen sowie über eingehende Anfragen entscheiden.
(2) Über die Plattform eingehende Anfragen von Interessenten, insbesondere aus Verzeichnis, Marketplace, Widget oder Selbstregistrierung, sind unverbindliche Interessenbekundungen. Sie stellen kein Angebot und keine Annahme dar und begründen keinen Anspruch auf Zusammenarbeit oder Vergütung. Ob eine Zusammenarbeit zustande kommt, entscheidet der Anbieter außerhalb der Plattform.
(3) Die Freischaltung eines Partners in der Plattform setzt voraus, dass zwischen Anbieter und Partner eine Vereinbarung außerhalb von Referrion besteht. Der Anbieter bestätigt dies vor der Freischaltung. Die Freischaltung ist ein technischer Vorgang und ersetzt diese Vereinbarung nicht.
(4) Der Anbieter kann die technische Zuordnung eines Partners zu seinem Programm sowie dessen Programmzugang in Referrion jederzeit beenden. Ob und unter welchen Voraussetzungen die zugrunde liegende Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Partner endet, richtet sich ausschließlich nach deren außerhalb von Referrion bestehender Vereinbarung.
(5) Die Abwicklung offener Vergütungsansprüche nach Beendigung der Zusammenarbeit ist Sache zwischen Anbieter und Partner. Referrion ist hieran nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung.
§ 21 Support
(1) Referrion bietet Support per E-Mail an (support@referrion.com).
(2) Support-Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) bearbeitet.
(3) Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht garantiert.
§ 21a Partner-Widget zur Partnergewinnung
(1) Referrion stellt Anbietern ein einbettbares Widget zur Partnergewinnung auf externen Websites bereit.
(2) Der Anbieter ist verantwortlich für:
- Die datenschutzkonforme Einbindung des Widgets auf seiner Website;
- Die Ergänzung seiner eigenen Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf die Datenverarbeitung durch Referrion;
- Die Einholung erforderlicher Einwilligungen nach anwendbarem Recht.
(3) Referrion übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße, die aus einer fehlerhaften Einbindung oder mangelhaften Information der Website-Besucher durch den Anbieter resultieren.
(4) Über das Widget eingegangene Registrierungen werden dem Anbieter im Dashboard zur Prüfung und Aktivierung bereitgestellt.
§ 21a-1 Referrion Pixel (Conversion-Tracking)
(1) Referrion stellt Anbietern ein JavaScript-basiertes Tracking-Pixel („Referrion Pixel") zur Verfügung, um Empfehlungs-Conversions auf den eigenen Websites des Anbieters technisch nachvollziehen und korrekt vergüten zu können. Das Pixel arbeitet ausschließlich auf Basis anonymer LocalStorage-Einträge ohne Cookies und ohne Erfassung personenbezogener Daten.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich:
- Das Referrion Pixel ausschließlich auf Domains einzubinden, die er rechtmäßig betreibt oder zu deren Nutzung er ausdrücklich berechtigt ist;
- Seine eigene Datenschutzerklärung um einen Hinweis auf das Referrion Pixel zu ergänzen (ein Mustertext wird im Anbieter-Dashboard bereitgestellt);
- Den vom Pixel-Setup vergebenen Provider-Key vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben;
- Bei aktivierter Origin-Whitelist nur die tatsächlich genutzten Domains zu hinterlegen.
(3) Folgende Nutzungen des Pixels sind ausdrücklich untersagt:
- Manipulation oder Veränderung des bereitgestellten Pixel-Codes mit dem Ziel, Conversions zu fälschen oder Provisionen unrechtmäßig auszulösen;
- Übermittlung von personenbezogenen Daten (PII) im
metadata-Feld der Tracking-Aufrufe, insbesondere keine Klarnamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen; - Einsatz des Pixels auf Domains Dritter ohne deren Zustimmung;
- Automatisiertes Auslösen künstlicher Events (Bot-Traffic, Skript-Tests in Produktion).
(4) Bei missbräuchlicher Nutzung, Verstoß gegen die in Abs. 2 oder 3 genannten Pflichten oder Anhaltspunkten für Betrug ist Referrion berechtigt, den betroffenen Provider-Key mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, eingehende Events zu verwerfen und ggf. abgerechnete Provisionen zurückzubuchen.
(5) Standardmäßig beträgt das Attribution-Window 180 Tage (Last-Touch). Der Anbieter kann diesen Wert in seinem Cockpit auf 30, 60, 90 oder 180 Tage konfigurieren. Technisch zugeordnet wird der zum Conversion-Zeitpunkt zuletzt im LocalStorage gespeicherte Empfehlungs-Code. Diese Zuordnung ist ein technisches Messergebnis. Ob daraus ein Vergütungsanspruch folgt, richtet sich allein nach der Vereinbarung zwischen Anbieter und Partner.
(6) Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Pixel-Verarbeitung auf der Anbieter-Domain liegt beim Anbieter. Referrion fungiert hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO; es gilt der unter referrion.com/avv einsehbare AVV.
§ 21b Feedback-Umfragen
(1) Referrion ermöglicht Anbietern den Versand von Zufriedenheitsumfragen an ihre Kunden oder ehemaligen Interessenten.
(2) Die Umfragen werden im Namen und Auftrag des Anbieters versendet. Der Anbieter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Kontaktaufnahme mit den Empfängern.
(3) Der Anbieter gewährleistet, dass er zur Kontaktaufnahme berechtigt ist (z.B. bestehende Geschäftsbeziehung oder Einwilligung).
(4) Feedback-Daten (Bewertungen, Kommentare) werden dem Anbieter zur Analyse und Serviceoptimierung bereitgestellt.
(5) Referrion übernimmt keine Haftung für wettbewerbsrechtliche Verstöße durch unzulässige Kontaktaufnahme seitens des Anbieters.
§ 21c CRM-Integrationen
(1) Anbieter können optional CRM-Systeme (z.B. Salesforce, HubSpot) mit Referrion verbinden. Die Aktivierung erfolgt eigenverantwortlich durch den Anbieter in den Kontoeinstellungen.
(2) Bei aktivierter CRM-Integration werden Lead-Daten automatisch oder manuell an das verbundene CRM-System übertragen. Der Anbieter ist für die datenschutzkonforme Nutzung des CRM-Systems selbst verantwortlich.
(3) Die Datenübertragung richtet sich nach der jeweils aktivierten Integration und deren Konfiguration. Sie kann insbesondere Lead- und Deal-Stammdaten (Name, E-Mail, Unternehmen, Position, Telefon, Dealbezeichnung, Dealwert), Referenzen zum empfehlenden Partner, den Dealstatus sowie vom Anbieter in Referrion hinterlegte oder aus seinem CRM übernommene Provisions- und Vergütungsinformationen umfassen. Der Anbieter kann den Umfang über die Einstellungen der jeweiligen Integration steuern.
(4) Referrion übernimmt keine Haftung für:
- Datenverlust oder Synchronisierungsfehler, die durch die CRM-Integration verursacht werden;
- Datenschutzverstöße, die aus der Verarbeitung der Daten im CRM-System des Anbieters resultieren;
- Ausfälle oder Änderungen der CRM-APIs durch Drittanbieter;
- Unbefugten Zugriff auf CRM-Daten aufgrund mangelhafter Sicherheitskonfiguration seitens des Anbieters;
- die inhaltliche Richtigkeit der ins CRM übertragenen Werte und Felder (insbesondere Deal-Werte, Provisions- und Vergütungsangaben, Status- und Partner-Zuordnungen); es gilt die Prüfpflicht nach § 19c.
(5) Die CRM-Verbindung kann vom Anbieter jederzeit in den Einstellungen getrennt werden. Bereits übertragene Daten im CRM-System des Anbieters werden durch die Trennung nicht gelöscht.
(6) Bei Löschung eines Leads in Referrion werden die zugehörigen CRM-Referenz-IDs aus dem Referrion-System entfernt. Eine automatische Löschung der Daten im CRM-System des Anbieters erfolgt nicht; dies obliegt dem Anbieter.
§ 21d Eigenes Empfehlungsprogramm von Referrion
(1) Für eine Teilnahme am eigenen Empfehlungs-, Partner- oder Resellerprogramm von Referrion gelten gesonderte Bedingungen, die unmittelbar zwischen Referrion und dem jeweiligen Teilnehmer außerhalb der Plattform vereinbart werden.
(2) Soweit sich aus einer solchen Vereinbarung Rechnungsgutschriften oder sonstige Vorteile ergeben, kann Referrion diese im Nutzerkonto technisch anzeigen und mit künftigen Rechnungen verrechnen. Die Anzeige oder Verrechnung innerhalb der Plattform begründet oder verändert den zugrunde liegenden Anspruch nicht.
(3) Eine Barauszahlung, Überweisung oder anderweitige Erstattung angezeigter Gutschriften über die Plattform erfolgt nicht.
§ 21f Referenznennung
(1) Referrion ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Wort- und Bildmarke sowie das Logo des Anbieters während der Vertragslaufzeit als Referenz auf die bestehende Geschäftsbeziehung zu nennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website, in Pitch-Decks, Präsentationen, Social-Media-Beiträgen und Verkaufsunterlagen.
(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich als sachlicher Hinweis auf die Zusammenarbeit. Aussagen über Ergebnisse, Umsätze, Provisionen oder die Zufriedenheit des Anbieters sowie werbliche Versprechen erfolgen nur mit gesonderter Freigabe des Anbieters.
(3) Referrion beachtet dabei die Marken- und Gestaltungsvorgaben des Anbieters, soweit diese Referrion in Textform mitgeteilt wurden.
(4) Der Anbieter kann die Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen (E-Mail genügt). Referrion entfernt die Referenz innerhalb von 30 Tagen aus allen von Referrion kontrollierten Medien. Bereits produzierte Druckmaterialien sowie archivierte oder von Dritten geteilte Beiträge sind hiervon ausgenommen.
(5) Case Studies, Testimonials, Zitate und Erfolgszahlen bedürfen stets einer separaten ausdrücklichen Freigabe des Anbieters und sind von der Berechtigung nach Absatz 1 nicht umfasst.
(6) Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht nach Absatz 1. Referrion darf die Zusammenarbeit anschließend lediglich als abgeschlossene Referenz in der Vergangenheitsform benennen, sofern der Anbieter dem nicht in Textform widerspricht.
Teil C: Besondere Bestimmungen für Partner
Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu Teil A für Partner, die über die Plattform Empfehlungen aussprechen. Sie regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Partner und Referrion. Rechte und Pflichten gegenüber einem Anbieter, insbesondere Vergütungsansprüche, ergeben sich allein aus der Vereinbarung zwischen Partner und Anbieter.
§ 22 Registrierung und Zugang
(1) Die Basisnutzung der Plattform als Partner ist kostenlos. Darüber hinaus stehen kostenpflichtige Abonnements mit erweiterten Funktionen zur Verfügung (siehe § 22a).
(2) Die Registrierung kann über die Plattform direkt oder über eine Einladung durch einen Anbieter erfolgen.
(3) Referrion behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Name, Wort- und Bildmarke sowie Logo eines Partners nutzt Referrion nur mit vorheriger Zustimmung des Partners als Referenz. Ein automatisches Referenzrecht wie nach § 21f für Anbieter besteht für Partner nicht.
§ 22a Partner-Abonnements
(1) Referrion bietet für Partner kostenpflichtige Abonnements mit erweiterten Funktionen an. Die verfügbaren Planstufen und deren jeweiliger Leistungsumfang sind auf der Preisseite unter referrion.com/preise einsehbar.
(2) Partner-Abonnements werden jährlich abgerechnet. Der gesamte Jahresbetrag wird bei Vertragsschluss fällig. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Partner kann seine Zahlungsmethode und sein Abonnement über das Stripe-Kundenportal verwalten.
(4) Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt über das Stripe-Kundenportal.
(5) Bei einem Downgrade auf einen niedrigeren Plan oder den Free-Plan gelten die Funktionsbeschränkungen des neuen Plans sofort ab dem Zeitpunkt, an dem die aktuelle Laufzeit endet. Bereits beigetretene Programme bleiben erhalten, es können jedoch keine neuen Programme über das jeweilige Limit hinaus beigetreten werden.
(6) Referrion behält sich vor, die Inhalte und Preise der Planstufen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Bestehende Abonnements sind bis zum Ende der aktuellen Laufzeit von Preisänderungen nicht betroffen.
(7) Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. können diese im Checkout hinterlegen. Die steuerliche Behandlung (Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU) erfolgt automatisch über Stripe Tax.
§ 23 Empfehlungen und Provisionen
(1) Partner können über die Plattform Leads an Anbieter vermitteln (Empfehlungen).
(2) Ob, wofür und in welcher Höhe ein Partner eine Vergütung erhält, ergibt sich ausschließlich aus der Vereinbarung zwischen ihm und dem jeweiligen Anbieter. Diese Vereinbarung entsteht außerhalb von Referrion. Die in der Plattform hinterlegten Programmregeln, Provisionssätze und Vergütungsarten geben die Angaben des Anbieters wieder und dienen der technischen Abbildung.
(3) Die Auszahlung von Vergütungen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Anbieter. Referrion ist an der Abwicklung nicht beteiligt, ist nicht Schuldner von Vergütungsansprüchen und übernimmt keine Haftung für deren Erfüllung.
(4) Die Bestätigung, Ablehnung und Statusführung von Empfehlungen und Deals in der Plattform ist eine Angabe des Anbieters zum Bearbeitungsstand. Referrion stellt darüber hinaus keine eigenen Voraussetzungen für das Entstehen, Fortbestehen oder Erlöschen von Vergütungsansprüchen auf. Ein Anspruch gegen Referrion auf eine bestimmte Statusführung besteht nicht.
(5) Referrion garantiert keine bestimmten Einnahmen oder Provisionen.
(6) Der Partner ist verpflichtet, alle von ihm eingereichten Deals und die dazugehörige Kommunikation mit dem Lead nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Streitfall trägt der Partner die Beweislast für die ordnungsgemäße Einreichung und Qualität des Leads. Die Dokumentation ist für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufzubewahren.
(7) Die im Partner-Portal angezeigten Beträge, Prozentsätze und Status (z. B. offene, bestätigte oder ausgezahlte Vergütungen) sind Anzeigewerte, die auf den Angaben und Einstellungen des jeweiligen Anbieters sowie auf Daten aus dessen CRM beruhen. Sie begründen keinen Anspruch gegen Referrion. Anspruchsgrundlage ist allein die Vereinbarung zwischen Partner und Anbieter; maßgeblich sind die Daten und Unterlagen des Anbieters. Referrion übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Anzeigewerte und haftet nicht für Abweichungen zwischen Anzeige und tatsächlicher Vereinbarung oder Abrechnung; § 9 bleibt unberührt.
(8) In Referrion dargestellte Vergütungsbeträge, Prozentsätze und Statusinformationen beruhen ausschließlich auf Angaben und Einstellungen des Anbieters oder auf Daten, die aus vom Anbieter angebundenen Systemen übernommen werden. Referrion wickelt Zahlungen zwischen Anbieter und Partner nicht ab und hat aus keinem eigenen Zahlungsvorgang Kenntnis darüber, ob und in welcher Höhe eine Vergütung tatsächlich gezahlt oder gutgeschrieben wurde. Soweit ein Zahlungs- oder Vergütungsstatus in Referrion angezeigt wird, beruht dieser ausschließlich auf den vom Anbieter oder dessen angebundenen Systemen bereitgestellten Informationen. Referrion ist nicht verpflichtet, außerhalb der Plattform erfolgte Vergütungen oder Zahlungen eigenständig zu ermitteln oder zu überprüfen.
§ 24 Verbotene Handlungen
(1) Dem Partner ist insbesondere untersagt:
- Spam, unerlaubte Werbung oder sonstige belästigende Kommunikation zu versenden;
- falsche, irreführende oder unvollständige Angaben zu machen;
- sich selbst oder mit sich verbundene Personen oder Unternehmen als Leads zu empfehlen (Eigenempfehlungen);
- Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen von Anbietern ohne deren Zustimmung zu verwenden;
- Deals oder Leads zu manipulieren oder zu fälschen;
- die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder die Plattform zu beeinträchtigen;
- Provisionen anzunehmen, die gegen arbeitsrechtliche Pflichten oder Compliance-Richtlinien des Arbeitgebers verstoßen würden.
(2) Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur sofortigen Sperrung des Kontos und zum Ausschluss von der weiteren Nutzung der Plattform führen. Über Vergütungsansprüche gegenüber einem Anbieter entscheidet Referrion damit nicht; diese richten sich allein nach der Vereinbarung zwischen Anbieter und Partner.
(3) Der Partner versichert mit jeder Deal-Einreichung, dass:
- er berechtigt ist, Provisionen oder andere Vergütungen zu empfangen;
- die Annahme von Provisionen nicht gegen Arbeitsvertrag, Compliance-Richtlinien oder Anti-Korruptionsvorschriften verstößt;
- keine Interessenkonflikte bestehen, die die Objektivität seiner Empfehlungen beeinträchtigen könnten.
§ 25 Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Der Partner kann sein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(2) Der Anbieter kann die technische Zuordnung eines Partners zu seinem Programm sowie dessen Programmzugang in Referrion jederzeit beenden. Ob und unter welchen Voraussetzungen die zugrunde liegende Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Partner endet, richtet sich ausschließlich nach deren außerhalb von Referrion bestehender Vereinbarung.
(3) Referrion ist berechtigt, das Partnerkonto bei Verstößen gegen diese AGB jederzeit zu sperren oder zu löschen.
(4) Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit regeln Anbieter und Partner die Abwicklung offener Provisionsansprüche untereinander. Referrion übernimmt hierfür keine Verantwortung.
§ 26 Keine Garantie auf Erfolg
(1) Referrion garantiert nicht, dass der Partner durch die Nutzung der Plattform Einnahmen erzielt.
(2) Die Annahme von Empfehlungen und die Bestätigung von Deals liegt im alleinigen Ermessen der jeweiligen Anbieter.
(3) Deals können aus vielfältigen Gründen abgelehnt werden, beispielsweise:
- Kein Vertragsabschluss mit dem Lead;
- Lead erfüllt nicht die Zielgruppenkriterien;
- Lead war dem Anbieter bereits bekannt;
- Kapazitätsengpässe beim Anbieter;
- Lead reagiert nicht oder bricht den Prozess ab;
- Interne geschäftliche Entscheidungen des Anbieters.
(4) Referrion greift nicht in die Entscheidung des Anbieters über die Bestätigung oder Ablehnung von Deals ein und überprüft diese nicht auf Richtigkeit oder Fairness.
Teil D: Schlussbestimmungen
§ 27 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.