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Empfehlungsmarketing rechtssicher: DSGVO, UWG, Provisions-Klauseln

Stand: Juli 20268 Min. LesezeitEmpfehlungsmarketingDSGVORecht
Pop-Art-Illustration: Anwalt mit Schild und Waage schuetzt DSGVO-konformes Empfehlungsprogramm.
Auf einen Blick

Rechtssicher wird ein Empfehlungsprogramm durch drei Bausteine: DSGVO-konforme Datenverarbeitung mit doppelter Einwilligung, UWG-konforme Kennzeichnung als bezahlte Empfehlung und steuerklare Provisionsklauseln mit Umsatzsteuer-Regelung. Wer alle drei sauber hat, hält jeder Prüfung stand.

Definition
Rechtssicheres Empfehlungsmarketing bedeutet, dass Anreize, Datenverarbeitung und Kommunikation den DSGVO-, UWG- und steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen.

DSGVO: Doppelte Einwilligung erforderlich

Zwei Datenverarbeitungen: erstens der Empfehler-Daten (Provisions-Abrechnung, i.d.R. Vertragserfüllung), zweitens der Empfangenen-Daten. Wenn der Anbieter den Empfangenen direkt kontaktieren will, braucht es dessen aktive Einwilligung. Weg: Empfehler übergibt Kontaktdaten mit Bestätigung, dass er den Empfangenen informiert hat, plus explizite Opt-in-Mail vom Anbieter an den Empfangenen.

AchtungKein Cold-Outreach an Empfangens-Kontakte

Sich Empfangens-Kontakte übergeben lassen und ohne Zustimmung anschreiben ist ein klarer DSGVO-Verstoß und ein UWG-Wettbewerbsverstoß.

UWG: Kennzeichnung als bezahlte Empfehlung

Nach § 5a UWG sind Empfehlungen nur dann zulässig, wenn ein etwaiger geschäftlicher Zusammenhang zwischen Empfehler und Anbieter offengelegt wird. Praktisch: Empfehler sollten in ihrer Nachricht erwähnen, dass sie eine Provision erhalten. Fehlt der Hinweis, ist es Schleichwerbung.

Steuer: USt, 256-Euro-Grenze, gewerblich vs. privat

Gewerbliche Empfehler stellen Rechnung mit Umsatzsteuer. Privatpersonen unterliegen ab 256 Euro Jahres-Einkommen aus sonstigen Einkünften der Einkommensteuerpflicht. Der Anbieter sollte im Programm klar kommunizieren, dass Steuer und Sozialabgaben Sache des Empfehlers sind. Bei internationalen Empfehlern: Reverse-Charge prüfen.

Vertragsklauseln, die ins Programm gehören

  • Kreis der Teilnahmeberechtigten (mit Ausschluss: Konkurrenten, eigene Mitarbeiter)
  • Höhe und Berechnungsgrundlage der Provision
  • Auszahlungszeitpunkt und -bedingungen (typisch 30-90 Tage nach Deal, nach Zahlungseingang)
  • Rückbuchung bei Storno oder Widerruf des Deals
  • Kündigungsrecht und Änderungsvorbehalt für den Anbieter
  • Datenschutz und AV-Vereinbarung, wenn Empfehler Kontaktdaten Dritter übergibt

Reguläre Compliance-Prüfung

Einmal pro Jahr sollten Legal und Finance das Programm prüfen: DSGVO-Compliance, Provisions-Buchung, Auszahlung an ausländische Empfehler, Anti-Korruption bei Kunden-Mitarbeitern. Wer das nicht macht, riskiert bei Betriebsprüfungen böse Überraschungen.

Häufige Fragen

Ist Cold Outreach an Empfangens-Kontakte erlaubt?

Nein. Empfangene müssen aktiv der Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Ansonsten DSGVO- und UWG-Verstoß.

Muss ich Provisionen an Privatpersonen melden?

Ab 256 Euro pro Jahr können Empfehler einkommensteuerpflichtig sein. Der Anbieter meldet nicht, aber weist im Programm darauf hin.

Was ist mit Mitarbeitenden von Kunden?

Nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers. In regulierten Branchen faktisch ausgeschlossen. Alternative: Spende an Firma, Rabatt auf Empfangenen-Deal.

Inhalt geprüft und aktualisiert am 12. Juli 2026 durch die Referrion Redaktion. Quellen: interne Plattform-Daten aus dem referrion-Netzwerk sowie offizielle Verbands- und Rechtsquellen aus dem DACH-Raum.

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